Staatsangehörigkeit
Präsidalstaat Königreich Preußen
Die Kurzfassung wird im Zuge der Fertigstellung der Webseite erweitert
Die Feststellung der Staatsangehörigkeit bewirkt, daß die rechts- u. geschäftsunfähigen juristischen Personen, der Zwangsidentität „deutsch“ in den Status der per Ahnennachweis der väterlichen Linie nachgewiesenen wahlberechtigen preußischen Staatsbürgerschaft Königreich Preußen bestätigt werden.
Im Zuge des Notstandsrecht werden die gültigen Wahlgesetzte der Gemeinden umgesetzt, d. h. es werden zuerst die Provinzen aktiviert. Die Bundestaaten Preußen (z.B. Hamburg, Lübeck, Oldenburg usw.) müssen eigenständige Wahlen abhalten, dazu kann gerne das Feststellungsformular genutzt und dem jeweiligen Bundesstaat angepaßt werden. Dazu wird die Software von Adobe benötigt (Formularbearbeitung).
Über den Verweser/Wahl werden dann die Bundesstaaten zum Präsidialstaat Königreich Preußen eingegliedert.
Der am PC ausfüllbare Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit ist vollständig zu ergänzen und die benötigten Unterlagen im Original oder beglaubigt persönlich bei den Prüfgruppen einzureichen. NICHT per Mail senden.
Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet.