Gemeindeaktivierung
Präsidalstaat Königreich Preußen
Rechtsmaxime:
Demjenigen, dem der Boden gehört,
gehört alles bis zum Himmel.
(Cujus est solum, ejus est usque ad caelum.)
In den Gemeinden werden ab 3 wahlberechtigter (in Abhängigkeit anderslautender regionaler Wahlbestimmungen) männlicher Preußen die Gemeindewahlen in den Gemeindegrenzen bis Stand 13. Juni 1929 durchgeführt, so dass die Siegelrechte, Bodenrechte, Bürgermeister und Verweser aktiviert werden.
Gemeinden die keine wahlberechtigten Preußen darstellen können, können in Samtgemeinden zusammengefaßt werden.
Es kann sich jeder einbringen, sucht die Landeswahlgesetze raus, die alten Siegel und die alten Karten mit Gemeindegrenzen und stellt diese den Prüfergruppen zu Verfügung.
Aus diesen Gemeinden, Kreisen und Städten werden die besten Vertreter gewählt, die die Provinzialregierung bilden.
Für die Erfassung der wahlberechtigten Preußen wird die Mitarbeit der Preußen notwendig. D. h. es werden Männer & Weiber die in Amtshilfe der Sachsen, ihre Feststellung der Staatsangehörigkeit Preußen erhalten, um dann mit der Ausbildung als Prüfer in einem Team von 11 Männern & Weibern die Prüfgruppe darstellen (11 weil dann die Fehlerquote gegen Null geht) und die Feststellungsanträge bearbeiten und auszugeben.
Wer sich für die Prüfertätigkeit und Mitarbeit in noch nicht aktiven Provinzen einbringen möchte, der meldet sich über info(at)volldraht.de
Gemeindeaktivierung | |||
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